Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Geltungsbereich und Umfang
  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten subsidiär zu mit Kunden von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH im Zuge von Beauftragungen abgeschlossenen Verträgen (Aufträge und Vereinbarungen). Sie regeln die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH bzw. vertraglich eingebundenen Dritten.

  1. wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche / freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

  1. Für Lieferungen von Software gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Software – Lizenzbedingungen von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH bzw. des Softwarelieferanten.  

  2. Unternehmensloesungen.at ist ein Label der wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH, daher gelten diese AGBs in vollem Umfang auch für Geschäfte, die unter diesem Label abgeschlossen werden.

  3. Alle Aufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von beiden Vertragsparteien bestätigt und firmenmäßiggezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung angegebenen Umfang.

  4. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages (Aufträge, Vereinbarungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen) bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

  5. Sollte eine oder mehrere Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch andere wirksamere zu ersetzen, die im wirtschaftlichen Erfolg den unwirksamen Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftiger Weise anzunehmen ist, die Partner hätten auch mit dieser Bestimmung den Vertrag abgeschlossen.

§2 Verpflichtungen des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages am Erfüllungsort ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Weiters benennt der Auftraggeber eine(n) interne(n) Projektverantwortliche(n), die/der für wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH in allen Belangen des Auftrages verantwortlicher Ansprechpartner ist. Für die notwendigen Arbeiten vor Ort stellt der Auftaggeber die dafür benötigten Besprechungsräume samt Infrastruktur zur Verfügung und trägt Sorge, dass die gemeinsam festzulegenden Teilnehmer seitens des Auftraggebers während der gemeinsamen Arbeiten ungestört zur Verfügung stehen.

  1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Abwicklung des Auftrages bekannt werden.

  1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Auftragsabwicklung von dieser informiert werden.

  1. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH bedingt, dass über vorher durchgeführte und / oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informiert wird.

§3 Umfang der Beauftragung
  1. Der Umfang der Beauftragung wird im Auftrag vertraglich vereinbart.

  1. Der Auftrag kann aus wichtigem Grund von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH zu jedem beliebigen Termin unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden, wobei das Datum des Aufgabestempels gilt. Bis dahin erbrachte Leistungen werden in Absprache vergütet.

§4 Sicherung der Unabhängigkeit
  1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

§5 Berichterstattung
  1. Der Auftraggeber und wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH stimmen überein, dass für den Auftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende laufende/einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt.

  1. Umfang und Form der Berichterstattung werden im Auftrag festgelegt.

§6 Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrecht / Nutzung
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Auftrages von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH, deren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art seitens wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH an Dritte der schriftlichen Zustimmung. Eine Haftung seitens wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

  1. Die Verwendung beruflicher Äußerungen seitens wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist ohne Zustimmung von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH unzulässig. Ein Verstoß berechtigt wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

  1. wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH verbleibt an den im Zuge der Auftragsabwicklung erbrachten Leistungen ein Urheberrecht.

  1. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Leistungen geistiges Eigentum von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang.

§7 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
  1. wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an der erbrachten Leistung zu beseitigen, dabei ist der Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

  1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt drei Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung,

  1. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder – falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist – das Recht der Wandlung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des Paragraphen 8.

§8 Haftungsbegrenzungen
  1. wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH und deren Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung, und haftet für Schäden nur im Falle, dass Vorsatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Dritte. Haftung und Schadenersatz in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind grundsätzlich ausgeschlossen.

  1. Die Höhe der Haftung von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbHbeschränkt sich auf die im Rahmen der Beauftragung seitens des Auftraggebers an wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH bezahlten Summen an Honorar für Dienstleistungen und/oder Entgelten für Warenlieferungen, welche den Anlass zum Haftungsfall gegeben haben.

  1. wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH haftet in keinem Fall für aus welchen Gründen auch immer entstandene indirekte Schäden oder Folgeschäden (inklusive Verdienstentgang oder Entgang erwarteter Gewinne) in Verbindung mit der eigenen Leistungserbringung, der Lieferung von Produkten bzw. deren Nutzung durch den Auftraggeber über die in diesem Dokument beschriebenen Bedingungen hinaus.

  1. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch ein Jahr nach Auftragsabschluss (Fertigstellungsmeldung von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH) gerichtlich geltend gemacht werden.

  1. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten.

  1. Höhere Gewalt: Keine der Vertragsparteien haftet für körperliche oder materielle Schäden, Verluste oder Verzögerungen, welche durch Streik, Aufruhr, Terrorismus, Feuer, Sturm, Lawinenabgänge, Hochwasser, Explosionen, Krieg (erklärt oder nicht), unvorhersehbare gesetzliche oder sonstige rechtliche Änderungen oder vergleichbare Gründe hervorgerufen wurden und nicht im jeweiligen Einflussbereich stehen. Schäden oder Verzögerungen aus einem dieser Gründe stellen in keinem Fall eine Vertragsverletzung dar und begründen somit in keinem Fall einen Haftungsanspruch.

§9 Verpflichtung zur Verschwiegenheit / Geheimhaltung
  1. wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH und deren Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

  1. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

  1. wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

  1. Die Schweigepflicht von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH, deren Mitarbeitern und der beigezogenen Dritten gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine ge­setzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

  1. wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH ist befugt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Seitens des Auftraggebers überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.

§10 Honoraranspruch / Honorarhöhe
  1. wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH hat als Gegenleistung zur Erbringung der beauftragten Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wird im Auftrag festgelegt.

  1. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH gleichwohl das vereinbarte Honorar.

  1. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH einen wichtigen Grund darstellen, so besteht nur Anspruch auf die den bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung des Auftrages für den Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen verwertbar sind.

  1. wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH kann die Fertigstellung der beauftragten Leistung von der vollen Befriedigung der vereinbarten Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der zustehenden Vergütungen.

  1. Die aktuellen Honorarsätze sowie die zu verrechnenden Spesen (Reisekosten und Nebenkosten) sind in der wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH Honorar- und Spesenrichtlinie in der jeweils zum Beauftragungszeitpunkt gültigen Fassung festgelegt. Diese ist im Sinne des Umweltschutzes auch auf der Homepage www.wb-bc.at/allgemein/spesenrichtline.htm   downloadbar und wird nur auf Verlangen in schriftlicher Form ausgefolgt.

§11 Referenz
  1. wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber nach Auftragserteilung in der Referenzliste aufzuführen.

  2. Der Auftraggeber stimmt mit der Auftragserteilung widerrufbar zu, von wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH bzw. dem Label unternehmensloesungen.at in unregelmäßigen Abständen Infomailings bzw. Newsletter zu erhalten.

§12 Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
  1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht, sofern nichts anderes im Auftrag vereinbart wurde.

  1. Der Erfüllungsort wird im Auftrag vereinbart.

  1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Wien.