by Wolfgang Bartholner
Unternehmenssteuern in Europa – Steuersparmöglichkeiten in Österreich für GmbHs
Quelle: Agenda Austria
Die Agenda Austria hat eine interessante Grafik zum Thema Unternehmenssteuern veröffentlicht. Darin wird im Europavergleich der Unterschied zwischen dem nominellen und dem effektiven Steuersatz aufgezeigt.
Zunächst einmal zur Begriffserklärung: der nominale Steuersatz ist der von den jeweiligen Regierungen festgesetzte Unternehmenssteuersatz. In Österreich beträgt dieser für die Körperschaftssteuer (KÖSt) nominell 25%. Das bedeutet, von den erwirtschafteten Unternehmensgewinnen wären 25% an das Finanzamt abzuführen. Der Rest steht für Gewinnausschüttungen oder Rücklagenbildung zur Verfügung. Der effektive Steuersatz ist das, was tatsächlich an den Fiskus überwiesen wird.
Daraus ergeben sich jetzt spannende Fragen. Zum einen kann man daraus ableiten, dass der Standort eine wesentliche Rolle spielt, wie viel vom erwirtschafteten Gewinn tatsächlich entnommen werden kann. Wenn eine Firma 100 Einheiten Gewinn erwirtschaftet, so stehen in Deutschland nur 70 Einheiten zur Ausschüttung zur Verfügung, in Österreich schon 75 und in Bulgarien sagenhafte 90 (!). Es macht also einen erheblichen Unterschied, wo in Europa die Gewinne erwirtschaftet werden. Diese Steuergröße ist neben den Förderungen und der Rechtssicherheit ein wesentlicher Bestandteil der Standortpolitik der einzelnen Regierungen. Länder, die hier vorne liegen, haben einen deutlichen Standortvorteil.
Die fast noch spannendere Frage ist aber der Unterschied zwischen nominellen und effektiven Unternehmenssteuern. Denn je größer dieser Unterschied ist, desto mehr Möglichkeiten des legalen Steuersparens gibt es in diesem Land. Herausragend scheinen diese Möglichkeiten in Malta oder Portugal zu sein, wenn man davon ausgeht, dass die Differenz nicht auf ungenügende Möglichkeiten bei der Steuereintreibung zurückzuführen ist. Gehen wir also davon aus, dass in manchen Ländern stärkere Steuerbegünstigungen (wie z.B. Investitionsfreibeträge) vorhanden sind als in anderen. Manche Vergünstigungen sind aber auch durch regional unterschiedliche Steuersätze zu erklären. So ist in Spanien mit einem Unternehmenssteuersatz von 25% (in der Vergangenheit 30%) die Region der Kanarischen Inseln eine Ausnahme, wo sich der Steuersatz bis auf 4% (!) reduzieren lässt.
Vergleichend über ganz Europa sieht man in der Grafik sehr rasch, dass große Unterschiede in der Unternehmensbesteuerung herrschen. Das beginnt bei 10% in Bulgarien bis hin zu 35% in Malta. Die sich daraus ergebenden Standortvorteile muss jeder Unternehmer für sich beurteilen.
Werfen wir nun konkret einen Blick auf Österreich. Als traditionelles Hochsteuerland befinden wir uns mit 25% im oberen Drittel der EU-Staaten. Es wäre nun für Unternehmen interessant, wie man auf legale Art und Weise diese Belastung reduzieren kann. Wir von wb-bc haben hier auf dem Markt interessante Möglichkeiten gefunden, die österreichischen GmbHs, die im Eigentum von physischen Personen stehen, dabei helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen und diese Möglichkeiten näher kennenlernen möchten, schreiben Sie uns eine Email an office@wb-bc.at mit Ihren Kontaktdaten. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
Mit besten Grüßen,
Ihr
Wolfgang Bartholner